Fundtiere
Allgemeine Informationen
Fundtiere sind Tiere, die dem Eigentümer entlaufen sind. Der Finder hat das Tier bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Das Fundtier wird im Tierheim verwahrt, um es anschließend dem Eigentümer zurückzugeben. Die entstandenen Kosten sind durch den Eigentümer zu tragen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Formlose Anzeige des Tierfundes (mündlich, schriftlich oder fernmündlich)
Gebühren
Gebühr für die Unterbringung je Tier gemäß Vertrag mit Tierheim in Verbindung mit Gebührengesetz für das Land Brandenburg.
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Krautz
Zimmer: 14
(035602) 562 15
(035602) 562 60