Gewerbeabmeldung GewA 3
Allgemeine Informationen
Wenn der selbstständige Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufgegeben wird, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig angezeigt werden.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand persönlicher Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten wird der Nachweis einer Vollmacht verlangt.
Die Anzeige erfolgt unter Verwendung des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes.
Hinweise zum Onlinedienst:
Die Abmeldung eines Gewerbes, welches in der Stadt Drebkau/Drjowk aufgegeben werden soll, ist auch direkt über das Internet möglich. Folgen Sie hierzu bitte diesem Link: Gewerbeamt Drebkau/Drjowk Online
Rechtsgrundlagen
- § 14 (1) Nr. 3 GewO (Gewerbeordnung) Anzeigepflicht
- § 15 (1) GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeabmeldung (GewA3)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige oder schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
Gebühren
Für Gewerbeabmeldungen gem. § 14 (1) Satz 2 Nr. 3 GewO werden keine Gebühren erhoben.
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden.
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Krautz
Zimmer: 14
(035602) 562 15
(035602) 562 60