Gewerbeanmeldung GewA 1
Allgemeine Informationen
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand persönlicher Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis einer Vollmacht erforderlich.
Die Anzeige erfolgt unter Verwendung des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes (siehe Formular).
Hinweise zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken (Nutzungsänderung):
Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Hinweise zum Onlinedienst:
Die Anmeldung eines Gewerbes, welches in der Stadt Drebkau ausgeübt werden soll, ist auch direkt über das Internet möglich. Folgen Sie hierzu bitte diesem Link: Gewerbeamt Drebkau/Drjowk Online
Rechtsgrundlagen
- § 14 (1) Satz 1 GewO (Gewerbeordnung) Anzeigepflicht
- § 15 (1) GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA1)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige oder schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
- beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels- Genossenschafts- oder Vereinsregister)
- Abschrift des notariell beurkundeten Gesellschaftervertrages vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z. B. einer „GmbH i. G.“
Gebühren
Die Gebühren werden bei der Erstattung der Gewerbeanmeldung fällig.
- Gewerbeanmeldung für eine natürliche Person gem. § 14 (1) Satz 1 GewO: nach Zeitaufwand, mindestens 26,00 €
- Gewerbeanmeldung für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter gem. § 14 (1) Satz 1 GewO: nach Zeitaufwand, mindestens 31,00 €
- Gewerbeanmeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter der juristischen Person: nach Zeitaufwand, mindestens 13,00 €
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder erforderliche Unterlagen fehlen.
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Krautz
Zimmer: 14
(035602) 562 15
(035602) 562 60