Gewerbeummeldung GewA 2
Allgemeine Informationen
Wenn der selbstständige Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
1. innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches verlegt wird oder
2. der Gegenstand gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigt werden.
Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen.
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand persönlicher Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis einer Vollmacht erforderlich.
Die Anzeige erfolgt unter Verwendung des jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes.
Hinweise zur gewerblichen Nutzung von baulichen Anlagen und Grundstücken (Nutzungsänderung):
Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 66 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Hinweise zum Onlinedienst:
Die Ummeldung eines Gewerbes, welches in der Stadt Drebkau/Drjowk ausgeübt wird, ist auch direkt über das Internet möglich. Folgen Sie hierzu bitte diesem Link: Gewerbeamt Drebkau/Drjowk Online
Rechtsgrundlagen
- § 14 (1) Nr. 1 und 2 GewO (Gewerbeordnung) Anzeigepflicht
- § 15 (1) GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeummeldung (GewA2)
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei persönlicher Erstattung der Anzeige oder schriftliche Vollmacht bei Erstattung der Anzeige durch einen Bevollmächtigten
- beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (z. B. Handels- Genossenschafts- oder Vereinsregister)
Gebühren
Die Gebühr wird bei Erstattung der Gewerbeummeldung fällig und beträgt bei natürlichen und juristischen Personen 20,00 €.
Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt. Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder erforderliche Unterlagen fehlen.
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Krautz
Zimmer: 14
(035602) 562 15
(035602) 562 60