Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass ohne elektronisches Speichermedium (Fingerprint); die Ausstellung eines Reisepasses ist zulässig.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss persönlich durch zumindest einen Erziehungsberechtigten bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragt werden. Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
Ab dem 10. Lebensjahr ist eine Unterschrift durch das Kind zu leisten.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG) in der zurzeit gültigen Fassung
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis/Pass des Erziehungsberechtigten
- Ggf. schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteiles zur Ausstellung eines Kinderreisepasses
- Ggf. amtlicher Nachweis über das alleinige / gemeinsame Sorgerecht
- ein Passbild des Kindes ohne Kopfedeckung aus neuester Zeit (biometrietauglich)
Gebühren
- Kinderreisepass: 13,00 €
- Verlängerung: 6,00 € (1 Jahr gültig)
Ansprechpartner
BürgeramtFrau Gurb
Zimmer: 32
(035602) 562 33
(035602) 562 60