Antragsformular_Notbetreuung_18 04 2021
Im Rahmen der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus wird nach §17 Abs. 5 i. V. m. §18 Abs. 5 7. SARS-CoV-2-EindV 06.03.2021 in Verbindung mit der Fünften Verordnung zur Änderung der 7. SARS-CoV-2-EindV vom 18.04.2021 im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Notbetreuung für schulpflichtige Kinder der 1. bis 6. Klasse für die Zeit des regulären Unterrichts am Vormittag (Schule) und für die Zeit der Hortbetreuung am Nachmittag (Hort), sowie für Kinder aus Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vorgehalten.