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15.04.2021 Aufstellen der Maibäume im gesamten Stadtgebiet untersagt

Nach der geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist der Aufenthalt von größeren Personengruppen im öffentlichen Raum bis auf Weiteres untersagt. Dies hat zur Folge, dass auch in diesem Jahr das Aufstellen der Maibäume im gesamten Stadtgebiet untersagt wird. In der Nacht zum 1. Mai darf nicht gefeiert werden. Die sozialen Kontakte sind reduziert zu halten und die vorgegebenen Abstände zu anderen Menschen sind einzuhalten. Es besteht bei Verstößen gegen diese Untersagung kein kommunaler Versicherungsschutz.

 

Ich bitte um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

gez. Paul Köhne
Bürgermeister

 

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