Hinweise zur Straßenreinigungspflicht
Hinweise zur Straßenreinigungspflicht
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Drebkau/Drjowk,
jetzt zu Beginn der Vegetationsphase möchte ich Sie daran erinnern, dass nicht nur Straßen und Gehwege von Unkraut freizuhalten und zu kehren sind, sondern auch das Unkraut aus den Straßenrinnen zu entfernen ist.
Es ist kein schöner Anblick, wenn zwar Blumen in den Vorgärten blühen, aber das Gesamtbild durch auf Gehwegen und in Rinnen wachsendes Unkraut oder durch verschmutzte Straßen beeinträchtigt wird.
Ich appelliere daher nicht nur an die Einwohner bebauter, sondern auch an die Eigentümer unbebauter Grundstücke, ihrer Reinigungsverpflichtung auf Gehwegen und Fahrbahnen nachzukommen und bitte, die Regelungen der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung zu beachten.
Weiter mache ich darauf aufmerksam, dass Äste nicht in das Lichtraumprofil von Straßen oder Gehwegen hineinragen dürfen. Sträucher und Äste sind entsprechend zurückzuschneiden.
Wir alle erfreuen uns an einem schönen und freundlichen Gesamtbild der Ortslagen. Ich bitte Sie, mit dazu beizutragen, dass die Ortslagen der Stadt Drebkau/Drjowk kleine „Schmuckkästchen“ bleiben bzw. werden.
Allen, die der Straßenreinigungspflicht nachkommen, sei an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön gesagt!
Mit der Bitte um Verständnis und um Ihre Mithilfe verbleibe ich
mit besten Grüßen
Ihr
Paul Köhne
Bürgermeister