Neue Verordnung über das Halten von Hunden
Neue Verordnung über das Halten von Hunden
Am 01. Juli 2024 trat im Land Brandenburg die neue Hundehalteverordnung in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen sind der Wegfall der Rasselisten, die Kategorisierung der sogenannten 40/20- Hunde sowie die Kennzeichnungspflicht aller Hunde mit einem Mikrochip.
Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hund bisher noch nicht mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, haben bis zum 31.01.2025 Zeit dieses nachzuholen und bei uns anzuzeigen.
Für die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung sowie die Nachmeldung der Mikrochipnummer können Sie das Formular auf unserer Homepage nutzen oder persönlich während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung vorbeikommen.
Die größte Änderung der Hundehalteverordnung besteht jedoch darin, dass für sogenannte „Kampfhunde“ im Land Brandenburg kein Haltungsverbot mehr besteht. Auch die Regelungen für Listenhunde der Kategorie II (z.B. Dobermann oder Rottweiler) gelten nicht mehr. Dennoch können Hunde, unabhängig von der Größe oder Rasse, als gefährlich eingestuft werden, wenn Sie beispielweise einen Menschen oder ein Tier geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu provoziert worden zu sein. Für die Haltung dieser als gefährlichen festgestellten Hunde hat der Halter, wie bisher ein Erlaubnisverfahren zu durchlaufen.
Aufgrund der weggefallenden Rasselisten appellieren wir an die Vernunft der Hundehalter bei der Hundeauswahl. Informieren Sie sich im Vorfeld über das Wesen der jeweiligen Rasse und ob dies überhaupt zu Ihnen und Ihrer Wohnsituation passt. Hinterfragen Sie sich auch, ob Sie Willens und in der Lage sind dem jeweiligen Hund als Halter gerecht zu werden.
Weitere Informationen
Den gesamten Verordnungstext finden Sie hier: