Öffentliche Bekanntmachung über die Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule (Primarstufe) Für das Schuljahr 2025/2026
Öffentliche Bekanntmachung
über die Anmeldung zur Aufnahme in die Grundschule (Primarstufe)
Für das Schuljahr 2025/2026
Sehr geehrte Eltern,
zum Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung für die Grundschule muss bis 28. Februar 2025 in der Schiebell-Grundschule Drebkau/Leuthen am Standort Drebkau/Drjowk erfolgen.
Zur Anmeldung muss Ihr Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden. Hat es zuvor am Verfahren zur Sprachstandfeststellung (in der Kita) teilgenommen, ist diese Bescheinigung in der Schule vorzulegen. Außerdem benötigen wir zum Vorstellungstermin in der Schule die Geburtsurkunde und den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung Ihres Kindes.
Seit November 2023 steht allen Eltern eine optionale digitale Schulanmeldung für das erste Schuljahr zur Verfügung. Sie erhalten den Zugang über das Schulportal Brandenburg unter https:/schulportal.brandenburg.de.
Wählen Sie das Stichwort Antragsverfahren — und hier das Ü1-Verfahren. Sie gelangen so zum Online-Anmeldeportal. Nach der Anmeldung vereinbaren Sie mit der Schiebell Grundschule Drebkau/Leuthen einen Termin zur persönlichen Vorstellung Ihres Kindes. Bringen Sie bitte alle oben genannten Unterlagen mit. Wir würden eine digitale Anmeldung sehr begrüßen.
Nach der Schulanmeldung erfolgt etwas später die schulärztliche Untersuchung. Sie erhalten dazu einen weiteren Termin. Die Untersuchung findet ebenfalls an der Schiebell-Grundschule am StandortDrebkau/Drjowk statt. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung. An unserer Grundschule ist das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf möglich.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2025 das sechste Lebensjahr vollenden werden, werden auf Antrag der Eltern aufgenommen, wenn sie schulreif sind. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember 2025, jedoch vor dem 01. Augus
Zuständige Grundschule für alle Ortsteile der Stadt Drebkau/Drjowk ist, entsprechend der aktuell gültigen Fassung Satzung zur Bildung eines Schulbezirkes für die Grundschule der Stadt Drebkau/Drjowk, die Schiebell-Grundschule Drebkau.
Drebkau/Drjowk, den 05.11.2024
Paul Köhne
Bürgermeister