Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/ Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Greifenhain-Süd“ nach § 3 Abs. 2
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/ Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Greifenhain-Süd“ nach
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk haben in ihrer Sitzung am 23.04.2024 mit Beschluss-Nr. 36/2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Greifenhain-Süd“ in der Fassung vom März 2024 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik-anlage Greifenhain-Süd“ hat eine Größe von ca. 25 ha und befindet sich in der Flur 8 auf dem Flurstück 372 in der Gemarkung Casel. Die genaue Lage ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Greifenhain-Süd“ in der Fassung vom März 2024 bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Begründung mit Umweltbericht), die Anlagen (Textliche Festsetzungen und Pflanzschema) und Anhänge (Abwägungsprotokoll und Artenschutzfachbeitrag) sowie die unten aufgeführten bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Drebkau/ Drjowk wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen liegen gemäß § 4a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom:
vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 28. Juni 2024
öffentlich zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Drebkau, Spremberger Straße 61, Zimmer 5 aus und können während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/ Drjowk unter https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 sowie im Landesportal Brandenburg mit der URL http://bauleitplanung.brandenburg.de eingesehen werden.
Folgende wesentliche, bereits vorliegende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden:
Aussagen zu den Schutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB einschließlich Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes:
Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Biotoptypenkartierung des Plangebietes, Vegetationsbestand
Eingriffsermittlung und -bewertung
Artenschutz:
Einschätzung vorkommender geschützter Arten auf Grundlage von Kartierungen (Brutvögel, Reptilien, Insekten). planbedingte Auswirkungen auf deren Lebensräume und Maßnahmen zum Schutz
Keine relevanten Auswirkungen auf die lokalen Populationen bzw. die Erhaltungszustände der einzelnen Arten
Schutzgüter Fläche und Boden
Allgemeine Funktionsausprägung
Versiegelungsbilanz (Überbauung des Bodens) auf Grund der Planung, Eingriffs- und Ausgleichsermittlung
Altlastensituation/Kampfmittelbelastung, Auswirkungen auf die Bodenfunktion, Reduzierung überbauter Flächenanteile, Aufwertung der Bodenfunktion
Keine erheblichen Auswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut Wasser
Vorherrschender Grundwasserstand und Einflüsse auf Grundwasser
Beurteilung zur Versickerung des Niederschlagswassers
Keine erheblichen Auswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgüter Klima und Luft
Klimatische Situation, Luftaustauschverhältnisse, lufthygienische Belastung
Beurteilung klimatischer Auswirkungen
Langfristig positive Auswirkungen auf das Klima durch Reduzierung des Ausstoßes klimaverändernden CO2 aus der herkömmlichen Stromerzeugung
Schutzgut Landschaft
Aussagen zur Landschaftsbildqualität und -prägung auf Grund bestehender natürlicher Strukturelemente und errichteter Windenergieanlagen, Beeinträchtigungen, geringe Bedeutung für das Landschaftsbild
Aussagen zur Erholungseignung
Geringes Konfliktpotenzial der Planung auf Grund bestehender Situation, Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung planbedingter Auswirkungen
Schutzgut Mensch
Beurteilung von Vorbelastungen durch Geräusche. keine planbedingten zusätzlichen Auswirkungen auf die Geräuschsituation
Beurteilung planbedingter Lichtemissionen und deren Auswirkungen. Ermittlung möglicher Betroffenheiten in der Nachbarschaft des Plangebietes. Darlegungen zum aktuellen Stand der Technik. keine erheblichen Auswirkungen durch schädliche Lichtemissionen
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Beurteilung Staub- und Geruchsemmissionen
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Keine Betroffenheit durch das Vorhaben und demnach keine erheblichen Auswirkungen absehbar
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Keine Betroffenheit durch das Vorhaben und demnach keine erheblichen Auswirkungen absehbar
Maßnahmen zur Vermeidung. Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Baugrenzenfestsetzungen zur Bestimmung der überbaubaren Grundstücksfläche und der Sicherung von Abständen zu benachbarten Nutzungen
Erforderlichkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche
Herstellung von extensivem Grünland im Geltungsbereich
Begrenzung der realen Überbauung
Höhenbegrenzung künftiger baulicher Anlagen und Pflanzmaßnahmen zur Vermeidung negativer visueller Auswirkungen
Absicht der vertraglichen Sicherung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, die sich nicht für eine Absicherung durch Festsetzung im Bebauungsplan eignen
Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nicht zu erwarten
Weitere wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen zusätzlich zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans öffentlich aus:
Artenschutz-Fachbeitrag, Stadt und Land Planungs GmbH, Frankfurt (Oder),
Stand: August 2023
Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße vom 01.12.2023
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches den Offenlageunterlagen beigefügt ist.
Drebkau/Drjowk, 02.05.2024
Paul Köhne
Bürgermeister