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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/ Drjowk zur Beteiligung der Öffentlich-keit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Illmersdorf“ nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (Bau

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Drebkau/ Drjowk zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Illmersdorf“ nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drebkau/ Drjowk hat mit Beschlussnummer 34/2021 in ihrer Sitzung am 22.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Illmersdorf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Illmersdorf“ in der Fassung März 2022 hat in der Zeit vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022 öffentlich ausgelegen. Den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 14.03.2022 Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Vorentwurf gegeben. Nach Abschluss der Beteiligungsschritte wurden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Bauleitplanung überarbeitet. Es wurden u.a. die Plangebietsgrenze sowie die Sondergebietsgrenzen angepasst.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarparkt Illmersdorf“ in der Fassung Juni 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Lage des Plangebietes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan (siehe Abb. 1) gekennzeichnet.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Illmersdorf“ hat eine Größe von ca. 82,8 ha. Die genaue Lage ist dem beiliegenden Übersichtslageplan (siehe Abb. 2) zu entnehmen.

Eine außerhalb des Plangebiets liegende Ausgleichsfläche (= externe Maßnahmenfläche) beinhaltet eine extensive Grünlandnutzung (siehe Abb. 3). Diese ist mit den Grundstückseigentümern/Bewirtschaftern abgestimmt und nimmt Teile folgender Flurstücke ein:

Gemarkung Krieschow          Flur 5              Flurstücke 158, 159, 167 und 171/1.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Illmersdorf“ in der Fassung Juni 2024, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung Teil I mit den Anlagen 1 bis 3 (Karte DGM1 und Grundwasserdynamik, Brandschutztechnische Stellungnahme, Visualisierung) sowie der Begründung Teil II (Umwelt­bericht) mit den Anlagen 1 bis 5 (Artenschutzfachbeitrag, Fachgutachten zur Avifauna, FFH-Vorabprüfung für das FFH-Gebiet „Koselmühlenfließ“, Maßnahmenblätter, Karten) und die der Stadt Drebkau/Drjowk bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 

liegen in der Zeit vom

22. Juli 2024 bis einschließlich 22. August 2024

 

in der Stadtverwaltung Drebkau, Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau im Bauamt, Zimmer 5, während der Dienstzeiten zu jeder­manns Einsicht öffentlich aus.

Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035602/562-36 und 035602/562-22) möglich.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadt Drebkau/ Drjowk unter https://www.drebkau.de/news/index.php?rubrik=872 sowie im Landesportal Brandenburg mit der URL http://bauleitplanung.brandenburg.de eingesehen werden. 

Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Illmersdorf“ sind in Form des Umweltberichts (Teil II der Begründung) und der dazugehörigen Anlagen 1 bis 5 sowie der fachbehördlichen und sonstigen Stellungnahmen folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen (Ökologische Baubegleitung, Bauzeitbeschränkung, Anlage eines temporären Amphibienschutzzauns, Extensive Grünlandnutzung, Entwicklung und Pflege von Ackerbrache, Pflanzung von Obstbäumen, Belassen von Freiflächen innerhalb der Sonderbaugebiete, Anlage einer Hecke südlich des Solarparks); vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen sowie naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Erweiterung von Geländevertiefungen/Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland, Schaffung eines Wildtierkorridors, Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland innerhalb der Sonderbaugebiete).

  • Schutzgut Fläche/Boden: Inanspruchnahme bisheriger Ackerfläche als künftige Sonderbaufläche; Böden mit besonderer Funktionsausprägung sowie Böden mit allgemeiner Funktionsausprägung; Kompensationserfordernis durch Versiegelung; Ausgleich über Flächenextensivierungen; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

  • Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): Fließgewässer im Plangebiet; Berücksichtigung bei der Planung; hohe Bedeutung des Grundwassers; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

  • Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation (Kaltluftentstehungsgebiet); keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

  • Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes (Plangebiet mit intensiver Ackernutzung innerhalb eines Landschaftsraums mittlerer Erlebniswirksamkeit); mittlere Bedeutung; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

  • Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: sehr geringer Erholungswert; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

  • Kultur- und sonstige Sachgüter: im Plangebiet keine Bau- oder Bodendenkmale; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Des Weiteren liegen nach Einschätzung der Stadt Drebkau bereits folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vor und sind Bestandteil der Auslegungsunterlagen, die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden:

 

Landkreis Spree-Neiße

Die untere Naturschutzbehörde äußerte Bedenken zum Arten-, Biotop- und Baumschutz sowie zur Eingriffsregelung. 

Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde äußerte Bedenken hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahme im Bereich der Deponie sowie hinsichtlich der im Plangebiet vorkommenden Böden aus organogenen Sedimenten (Torf). 

Am 09.06.2022 fand daher in der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße in Forst zum Bauvorhaben eine Beratung statt, bei der Vertreter der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, der Stadtverwaltung Drebkau/Drjowk sowie der Vorhabenträger und das Planungsbüro Siedlung und Landschaft teilnahmen. Die Belange wurden umfassend erörtert und die Planung daraufhin angepasst. 

Aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde bestehen keine Bedenken. 

Aus Sicht der unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Das im Plangebiet liegende Gewässer II. Ordnung wurde im Vorentwurf bereits planerisch in ausreichendem Maße berücksichtigt. 

Das Sachgebiet Landwirtschaft befürwortet das Vorhaben aufgrund der Bebauung aktiv bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht.

Das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz äußerte keine Hinweise oder Anregungen. 

Gemeinsame Landesplanungsabteilung

Es ist derzeit kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung zu erkennen.

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungskonzept für die beabsichtigte Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeitet wird. Laut dieser Potenzialkarte ist der überwiegende Teil des Geltungsbereiches aufgrund der Bodenzahl > 25 nicht in der Flächenkulisse von Vorbehaltsgebieten enthalten.

Brandenburgisches Amt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Dez. Bodendenkmalpflege

Es sind keine Bodendenkmale betroffen.

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe 

Das Landesamt gab fachliche Informationen zur Lage des Plangebiets im Beeinflussungs­bereich der durch den Braunkohlebergbau hervorgerufenen Grundwasserabsenkung.

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Das Landesamt weist darauf hin, dass mit dem Vorhaben ein erheblicher Flächenanteil der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entzogen wird. Ein Flurbereinigungsverfahren ist von den vorgelegten Planungen nicht betroffen.

Landesamt für Umwelt

Aus Sicht der Fachabteilung Immissionsschutz ergeben sich ausgehend von Standortlage und vorhandenem Nutzungsbestand im näheren Umfeld keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Sondergebietsfestsetzung. Den im Umweltbericht enthaltenen Ausführungen zu den vorhabenbedingten Umwelt­auswirkungen auf die Schutzgüter Klima /Luft und das Schutzgut Mensch wird gefolgt. Ergänzungen oder weiterführende Untersuchungen sind nach gegen­wärtigem Kenntnisstand nicht erforderlich.

Die Fachabteilung Wasserwirtschaft zeigt keine Betroffenheit an. Die fachliche Zuständigkeit für den Naturschutz obliegt der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße.

Landesbetrieb Forst

Aus forstlicher Sicht wurde dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark lllmersdorf“ nicht zugestimmt, da nach Ansicht der Forstbehörde Wald im Sinne des 
§ 2 LWaldG direkt betroffen sei. Es wurde von Amtswegen die Waldeigenschaft festgestellt.

Wasser- und Bodenverband „Oberland Calau“

Es wurden Forderungen und Hinweise aufgrund der im Plangebiet liegenden Gräben einschließlich der vorhandenen wasserwirtschaftlichen Anlagen gegeben.

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungs-Gesellschaft mbH 

Die LMBV verwies auf wasserwirtschaftliche Anlagen, die als zu schützende Objekte in der Planzeichnung darzustellen sind.

Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

Die BVVG ist Inhaberin des Bergwerkseigentums Illmersdorf-Ost/-West (BWE-Nr. 321/90) für den Bodenschatz Braunkohle, über dem das Vorhaben liegt.  

 

Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) 

Das Umweltbüro der EKBO verweist auf den Entwurf einer Orientierungshilfe „Ersteinschätzung zur ökologischen Bewertung von PV-Anlagen auf kirchlichen, landwirtschaftlichen genutzten Flächen“ (Stand 23.11.2021) als Diskussionsgrundlage. 

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Bran­denburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches Bestandteil der Auslegungsunterlagen ist.

 

Drebkau/Drjowk, 18.06.2024

 

Paul Köhne

Bürgermeister

 

 

Abb. 1: Übersichtsplan (ohne Maßstab):

 Abb. 1: Übersichtsplan (ohne Maßstab): 

 

 

Abb. 2: Übersichtslageplan (ohne Maßstab):

 Abb. 2: Übersichtslageplan (ohne Maßstab): 

 

Abb. 3: Übersichtslageplan der externen Maßnahmenfläche (ohne Maßstab):

 Abb. 3: Übersichtslageplan der externen Maßnahmenfläche (ohne Maßstab):